Die Fälle von Polizeigewalt, Kontrollen und ausserhalb des rechtlichten Rahmens handelnden Polizist:innen sind seit Jahren ein Problem, dass mal mehr mal weniger Aufmerksamkeit erhält. Das polizeiliche Massnahmen aufgrund von Corona ansteigen war zwar leider zu erwarten, allerdings nehmen diese, trotz der Lockerungen nicht wieder ab. Das ungute Gefühl das Menschen auch nach Corona weiterhin von verstärkten Repressalien betroffen sind scheint immer mehr zu einer Gewissheit zu werden. Wir befürchten dass das aggressive und kompromisslose vorgehen der Polizist:innen, wie zuletzt in Frankfurt, Hamburg oder Berlin, zu einem Normalzustand wird. Aus diesem Grund ist es vorallem jetzt wichtig auf polizeiliches Fehlverhalten aufmerksam zu machen und Polizeigewalt aktiv zu denormalisieren.
In diesem Text berichten wir von einem Fall von Polizeigewalt der vor ein paar Wochen in der Dresdner Neustadt stattgefunden hat.
Zwei Polizei-Streifenwagen kommen mit hoher Geschwindigkeit ohne Sondersignal in falscher Richtung aus der Einbahnstraße Görlitzerstraße und halten unvermittelt kurz hinter der Kreuzung auf der Louisenstraße vor dem dortigen Taxiparkplatz. Die ausgestiegenen Beamt:innen greifen ohne Vorwarnung eine scheinbar wohnungslose Person an. Es gibt einen lauten Knall, als die Person auf der Motorhaube des Taxis landet, einen zweiten, als sie auf dem Boden landet, anschließend klicken die Handschellen.
Darauf hin fängt ein Zeuge an den Vorfall zu filmen, was von den Polizist:innen nach kurzer Zeit bemerkt wird.
Der Zeuge wird aufgefordert das Handy sofort wieder zu verstauen. Kurz darauf wird ein Polizist handgreiflich, zerrt an seinen beiden Armen und fordert ihn mehrfach auf das Handy abzugeben.
Nur weil ein zweite Person dazukommt und den Polizisten mehrfach darauf hinweist das er dies nicht dürfe lässt er von ihm ab.
Dennoch nimmt der Polizist die Personalien des Zeugen auf und droht mit einer Anzeige, falls er das Videomaterial veröffentlichen würde. Die Begründung:
* Die Aufzeichnung von vertraulichen Gespräche von Polizist:innen ist nicht erlaubt.
* Die Aufzeichnung ist ein Verstoss gegen das Kunsturhebergesetz und die Persönlichkeitsrechte.
Während all dies geschiet wird die eigentlich im Mittelpunkt der Massnahme stehende Person unter schreien in ein Polizeiauto geschliffen. Als die Polizist:innen von dem Zeugen ablassen ist nurnoch ein Streifenwagen vor Ort, welcher unmittelbar danach abfährt.
Im Anschluss bereden alle direkt Anwesenden den Vorfall schockiert. Es wird über die Unverhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes diskutiert, über die Ohnmacht gegenüber übergriffigen Polizist:innen, darüber, wie beim anzeigen von Polizist:innen Menschen stets selbst zum Opfer werden.
Wir verurteilen das Vorgehen der Polizist:innen. Das gewaltvolle Vorgehen gegen die Betroffene Person war unverhältnissmässig. Von der Person ging zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr aus. Dennoch wählten die Polizist:innen den direkten weg der Konfrontation. Für uns ist das ein klarer Fall von Polizeigewalt und dem Versuch Menschen einzuschüchtern die sich kritisch dazu verhalten.
Menschen, die Polizeigewalt dokumentieren und sich mit den Betroffenen von Polizeikontrollen solidarisieren werden immer wieder von der Polizei bedroht. Dabei ist das Fotografieren und Filmen ohne Ton nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung ist nach wie vor umstritten. Das halten wir ebenfalls für problematisch, es muss ein Recht geben polizeiliches Verhalten im öffentlichen Raum zu kontrollieren und dokumentieren.