Körperverletzung im Amt durch sächsische Beamt:innen 2020
Wir haben kleine Anfrage des sächsischen Landtags ausgewertet
Letztes Jahr haben wir in einem Text Statistiken zum Thema Körperverletzung im Amt veröffentlicht. Dabei ging es vor allem um Urteile gegen Polizeibeamt:innen in Sachsen wegen Körperverletzung im Amt in den Jahren 2011 bis 2019. Diese Zahlen basierten auf einer kleinen Anfrage an den sächsischen Landtag.
Wir haben uns vorgenommen, diese Statistik jedes Jahr zu Updaten und möchten euch hiermit die neuen Zahlen für 2020 präsentieren. Hier gehts direkt zur Anfrage
Im vergleich zum vorjahr 2019, wurden 2020 315 anstatt 308 Anklagen wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeibeamt:innen gestellt. Das sind 7 mehr als vorher, also keine große Abweichung. Körperverletzungen im Amt stellen immer noch mehr als ein Drittel aller (gemeldeter) Straftaten von Polizeibeamt:innen dar. Davon wurden bzw. werden 3,8 % weiterverfolgt, 2019 waren es 1,3 %. Die hälfte der verfahren läuft allerdings noch, somit kann man noch keine konkreten Zahlen zur Rate der Verurteilung benennen. Bis jetzt wurde eine Person zu einer Geldstrafe verurteilt. Somit bleibt die Wahrscheinlichkeit, bei einem Tatvorwurf der (fahrlässigen) Körperverletzung im Amt als Polizeibeamt:in tatsächlich verurteilt zu werden, für das Jahr 2020 bei 0,3 %, genauso wie im Vorjahr.